HANSESTADT LÜBECK -         Lübeck Adler

Die STADTSANIERUNG - Lübecks große Aufgabe

In Lübeck ist mehr historische Bausubstanz aus dem 13. bis 15. Jahrhundert erhalten als in allen anderen Städten Norddeutschlands zusammen. Diese Aussage macht das Ausmaß der Aufgaben zur Erhaltung des historischen Stadtbildes der Hansestadt Lübeck deutlich. Die sanierungsbedürftigen Stadtviertel befinden sich ausnahmslos auf der rund 100 Hektar großen, von Wasserläufen und den Resten der Wallanlagen umgebenen Insel der Altstadt, die Ende 1987 von der UNESCO in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen wurde.

Bemühungen um die Erhaltung und Bewahrung des historischen Stadtbildes und der Denkmalschutz haben in Lübeck eine lange Tradition. So verordnete der Rat der Stadt bereits im Jahre 1816, daß jeder Bürger den beabsichtigten Verkauf eines Hauses oder eines Kunstwerkes anzeigen müsse. Diesem Erlaß verdankt Lübeck unter anderem seine berühmte Altarsammlung im St. Annen Museum. Als die Kirchen ihre alten Altäre durch neue, dem Zeitgeschmack entsprechende Altäre ersetzen ließen, kaufte die Stadt die historischen Stücke auf.

Seit dem Jahre 1921 besaß die damals noch selbständige Hansestadt Lübeck eines der frühen deutschen Denkmalschutzgesetze. Aber bereits 100 Jahre vorher durften in der Altstadt Häuser erst dann abgerissen werden, wenn ein Zeichner der Baubehörde das Aussehen der Fassade in allen Einzelheiten für das Archiv festgehalten hatte.

Etwa ein Fünftel der historischen Altstadt wurde im letzten Krieg bei dem einzigen schweren Luftangriff auf Lübeck im Jahre 1942 zerstört. Fast 8.500 Bomben vernichteten über 1.000 Häuser und fünf der berühmten sieben Türme. Die kriegsbedingten Zerstörungen waren nicht das einzige Problem der Stadterhaltung in Lübeck. Besonders während des Krieges und in den Nachkriegsjahren hatten sich in der Altstadt bautypische Schäden aufgrund mangelnder Unterhaltungsmaßnahmen angehäuft. So waren zum Beispiel die innenliegenden Dachrinnen der überwiegend giebelständigen Häuser Ursache vieler Schäden durch Feuchtigkeit. Dazu kamen sanitärtechnische Mängel: Rund 30 Prozent der Haushalte in der Innenstadt verfügten nicht über eigene Toiletten, 60 Prozent hatten kein eigenes Bad. Darüber hinaus konnten die einzelnen Quartiere wegen starker Überbauung der Freiflächen, wegen funktionsunfähiger Gebäude und fehlender Infrastruktur ihren Zweck, Lebensraum für gesundes Wohnen und Arbeiten zu sein, nicht mehr erfüllen.

Angesichts dieses Zustandes wurde eine umfassende Sanierung der Lübecker Altstadt notwendig. Man begann Ende der 60er Jahre mit einer gründlichen Bestandsaufnahme. Die anschließende öffentliche Diskussion über die Ziele der Sanierung dauerte mehrere Jahre und

hatte folgendes Ergebnis:

  1. Die Innenstadt soll als Kulturdenkmal erhalten bleiben.
  2. Die City soll als wirtschaftliches Zentrum der Region bestehen bleiben, über die bestehenden Bereiche hinaus allerdings nicht ausgedehnt werden.
  3. Im Bereich der Altstadt soll Wohnraum erhalten und ausgebaut werden.

Die Entscheidung über diese Grundsätze der Sanierung fiel Mitte der 70er Jahre. Um keine Zeit zu versäumen, hatte man jedoch bereits parallel zur öffentlichen Diskussion mit ersten Maßnahmen in den am dringendsten erneuerungsbedürftigen Bereichen begonnen. Dazu wurden 1972 die Gebiete Petersgrube, Glandorps Gang und Alsheide als Sanierungsgebiete im Sinne des Städtebauförderungsgesetzes offiziell festgelegt. Der Block 96 (Ernestinenschule) folgte 1979. Detaillierte Bestandsaufnahmen, Gespräche der Bauverwaltung mit allen Bewohnern und Eigentümern sowie Planspiele mit den von der Sanierung betroffenen Bürgern mündeten in städtebauliche Konzepte.

Um eine größere Breitenwirkung zu erreichen, hat die Lübecker Bauverwaltung nach und nach weitere Sanierungsgebiete nach dem Städtebauförderungsgesetz festgelegt und damit auch die Voraussetzung für die Entwicklung von Privatinitiativen geschaffen. In den Jahren 1982 bis 1986 wurden insgesamt 15 Sanierungsgebiete offiziell festgesetzt. Die Gebiete liegen vor allem in den nordöstlichen, nordwestlichen und südwestlichen Teilen der Altstadt. Insgesamt sind jetzt 30 Prozent der Altstadt zu Sanierungsgebieten erklärt. Die Hansestadt Lübeck hat sich damit ein Sanierungsprogramm auferlegt, dessen Realisierung bis weit in das nächste Jahrhundert reicht.

Die Planung und Durchführung konzentrierte sich bisher ausschließlich auf die Erhaltung historischer Bausubstanz und die Sicherung der Wohnfunktion in den historischen Wohnquartieren, da hier der Verfall am größten war. Nunmehr werden die traditionellen, gemischt genutzten Quartiere, in denen Wohnen und Gewerbe nebeneinander (beziehungsweise übereinander) liegen wie in den Bereichen zwischen Dr. Julius Leber Straße - Fleischhauerstraße - Hüxstraße - Wahmstraße in die Sanierungskonzepte einbezogen.

Nach dem Abschluß der hochbaulichen Sanierungsarbeiten in den ersten Sanierungsgebieten (Alsheide, Petersgrube, Glandorps Gang) ging es um die Sanierung und Erhaltung der öffentlichen Straßen und Plätze. Dabei soll mit der gleichen Sorgfalt wie bei denkmalsgeschützten Gebäuden geplant und gebaut werden.

Ein weiterer Schwerpunkt wird in den nächsten Jahren die Wiederherstellung beziehungsweise Umgestaltung der öffentlichen Räume und Plätze im Geschäftszentrum sein. Damit soll neben der Erhaltung des Stadtbildes auch ein Beitrag zur Stärkung der Funktion des Altstadtkerns im Sinne der erklärten Grundsätze geliefert werden.

Anfang der 80er Jahre wurde die von der Bürgerschaft beschlossene Zielsetzung der Sanierung der historischen Altstadt konkretisiert und ein städtebaulicher Rahmenplan für die gesamten Altstadt erstellt, der im Jahre 1984 in der Bürgerschaft beschlossen wurde und der jährlich fortgeschrieben wird. Der Rahmenplan enthält Aussagen zu folgenden Themenbereichen:

  • Denkmalschutz
  • Ensembleschutz
  • Nutzungsstruktur
  • Infrastruktur
  • städtebauliche Mißstände
  • Verkehr
  • Ordnungsmaßnahmen / Neubaumaßnahmen
  • Grün - und Freiflächen

Darüber hinaus trifft der Rahmenplan Aussagen über die Prioritäten, nach denen weitere Sanierungsgebiete festgelegt werden sollen.

Für die Durchführung der Einzelbaumaßnahmen bedient sich die Hansestadt Lübeck ihrer Grundstücksgesellschaft "Trave". Darüber hinaus wurden Sanierungen zusammen mit gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und privaten Bauherren durchgeführt. Im Jahr 1981 wurde die stadteigene Grundstücksgesellschaft "Trave" auch vertraglich zum Sanierungsträger. Seit diesem Zeitpunkt werden alle Maßnahmen, die mit Städtebauförderungsmitteln gefördert werden, durch den Sanierungsträger vorbereitet und abgewickelt.

Lübecker Stiftungen stellen Jahr für Jahr Millionen für die Restaurierung und Erhaltung wertvoller Gebäude zur Verfügung. Mit Hilfe großer Spendensammlungen waren bereits bis zum Jahr 1960 die zerstörten Kirchtürme wiederhergestellt worden. Lübeck hatte damit seine berühmte Silhouette mit den sieben Türmen wieder.

In den Fragen der Stadtsanierung arbeitete die Hansestadt Lübeck zunächst mit den Städten Bamberg und Regensburg zusammen, die ähnliche Probleme wie Lübeck zu bewältigen haben. 1973 gründeten die drei Städte die Arbeitsgemeinschaft BA - LÜ - RE, Bamberg - Lübeck - Regensburg, und pflegen seitdem einen engen Erfahrungsaustausch in Fragen der Stadtsanierung. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurden Görlitz, Meißen und Stralsund in die Arbeitsgemeinschaft aufgenommen. Der neue Name ist "Arbeitsgemeinschaft Historische Städte".

Inzwischen sind die Erfolge der Sanierung und des Denkmalschutzes überall in der Stadt zu sehen. Einzelne Projekte, die Förderer der Sanierung und des Denkmalschutzes sowie die Hansestadt Lübeck selbst, wurden mehrfach ausgezeichnet. So wurde der Denkmalschutzpreis des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz wiederholt an Lübeck vergeben. 1984 erhielt Lübeck die europäische Goldmedaille für Denkmalpflege der Stiftung F.V.S. gemeinsam mit der Stadt St. Petersburg. Im Dezember 1987 nahm die UNESCO die Lübecker Altstadt in die Liste des Weltkulturerbes auf.

Ein wichtiger Schritt auf dem Wege der Bewahrung des Stadtbildes war der Erlaß einer Gestaltungssatzung für die Lübecker Innenstadt, die im Februar 1982 in Kraft trat. Sie gibt der Bauverwaltung wirksame Mittel an die Hand, Bausünden im historischen Stadtkern der alten Hansestadt zu unterbinden. So sind zum Beispiel für sichtbare Dächer ziegelrote bis rotbraune Dachpfannen vorgeschrieben; Werbeanlagen müssen mit den Gestaltungselementen der Fassaden abgestimmt sein; grelles und wechselndes Licht ist unzulässig. Für die Fassaden werden nur helle, lichte Farbtöne zugelassen. Die Fassaden müssen in den historischen Lübecker Baubreiten gegliedert sein.

Seit dem Erlaß des Städtebauförderungsgesetzes 1972 flossen über 300 Millionen Mark in Sanierungsmaßnahmen in der Lübecker Innenstadt. In den letzten zehn Jahren wurden jährlich etwa 12 bis 15 Millionen Mark öffentliche Gelder der Sanierung zugeführt. Seit 1990 wurde die staatliche Förderung stark reduziert.

Die Bundesregierung und das Land Schleswig - Holstein haben anerkannt, daß Lübeck ohne tatkräftige Hilfen mit den Aufgaben der Sanierung und des Denkmalschutzes finanziell überfordert ist. So gewähren Bund und Land der Stadt hohe Zuschüsse. In den letzten Jahren war Lübeck die Stadt mit dem höchsten Anteil am Sanierungsprogramm des Bundesbauministeriums.