Mit der internationalen "Konvention zum Schutz des kulturellen und natürlichen Erbes der Welt" ist im Dezember 1975 eine Partnerschaft in Kraft getreten zur Bewahrung des kulturellen Erbes aller Völker und zur Erhaltung der globalen Natur. Zu diesem Zweck hat die UNESCO eine Liste angelegt, die zu schützende archäologische Stätten und Nationalparks enthält. Neben der ehrenvollen Anerkennung werden die jeweiligen nationalen Behörden verpflichtet, sich mit größter Energie der Bewahrung dieser "Weltkulturgüter" anzunehmen. Andernfalls kann die Eintragung wieder gelöscht werden.
In seiner 11. Sitzung vom 7.-11. Dezember 1987 hat der 21 Mitglieder zählende Ausschuß auf Antrag Lübecks Teile der Altstadt in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen. Diese großartige Auszeichnung teilt Lübeck unter anderen mit den Schloßanlagen von Versailles, den Galapagos-Inseln und den ägyptischen Pyramiden; in Deutschland z.B. mit dem Dom Karls des Großen in Aachen.Auch eine alte hansische Bekannte ist Partner: die Deutsche Brücke ("Tyske Bryggen") in Bergen (Norwegen), bis 1753 eines von vier Kontoren der Hanse, neben London, Brügge und Novgorod..
Quelle: Broschüre UNESCO-WELTKULTURERBE
Hansestadt Lübeck - Tausend Jahre lebendige Kulturgeschichte, hrsg.
vom Amt für Lübeck-Werbung und Tourismus, Beckergrube 95, 23552
Lübeck, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Denkmalpflege und dem
Amt für Vor- und Frühgeschichte.